ISEK HISTORISCHER
STADTKERN HORN

Beteiligungsplattform

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Rahmen des Städtebauförderprogramms NRW wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen beantragt und zum Teil bereits umgesetzt. So erhält die Stadt 2021 über 4 Mio. Euro Städtebaufördermittel für den Umbau des Kotzenbergschen Hofs als Bürgerzentrum.

Gerade im historischen Stadtkern gibt es jedoch eine ganze Reihe weiterer Herausforderungen, denen wir uns in den kommenden Jahren stellen müssen, um den Stadtkern fit für die Zukunft zu machen. 

Mit der Neuaufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) sollen nun die Voraussetzungen zur erneuten Aufnahme in das Städtebauförderprogramm NRW geschaffen werden. Der Fokus liegt auf den Entwicklungsperspektiven für leerstehende und sanierungsbedürftige Fachwerkhäuser und der attraktiven Gestaltung von Straßenräumen und den Stadtkerneingängen. Die Stadt Horn-Bad Meinberg hat die Büros DSK aus Bielefeld und ARGE Dorfentwicklung aus Detmold mit dem ISEK beauftragt.

Dazu bauen wir auf Ihre Unterstützung, Sie kennen Ihre Stadt am besten!

Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung, machen Sie mit!

Grußwort des Bürgermeisters

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Beteiligungsprozess

1. Beteiligungsrunde
In der ersten Beteiligungsrunde erhielten Sie die Möglichkeit allgemeine Anregungen zur Entwicklung des Stadtkerns abzugeben sowie über das Logo abzustimmen.
2. Beteiligungsrunde
In einem 2. Beteiligungs-
schritt haben wir Sie dazu eingeladen konkret an dem erstellten Rahmenplan Handlungsbedarfe zu diskutieren.
3. Beteiligungsrunde |
Digitale Veranstaltung
Die erarbeiteten Maßnahmen wurden daraufhin in einer digitalen Verantaltung mit rd. 25 Teilnehmenden diskutiert, sowie in zwei Arbeitsgruppen vertieft.
3. Beteiligungsrunde |
Stadtspaziergang
Anknüpfend daran wurden die Maßnahmen in einem Stadtspaziergang mit rd. 40 Interessierten vor Ort vorgestellt.
4. Beteiligungsrunde
Im Rahmen der 4. Beteiligungsrunde laden wir Sie ein konkrete Hinweise und Verbesserungs-
vorschläge zu den erarbeiteten Maßnahmen einzubringen.
Sommer 2021
Herbst 2021
02. Dezember 2021
11. Dezember 2021
Winter 2021/2022

Vielen Dank für Ihre Beteiligung!

Alle über die vier Beteiligungsrunden eingegangenen Ideen und Anregungen werden ausgewertet und im Zuge der weiteren Erarbeitung des ISEKs berücksichtigt.

Die vorläufigen Maßnahmen im Überblick:

Fördermöglichkeiten

Gestalten Sie mit!

Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Entwicklung des historischen Stadtkerns. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt Horn-Bad Meinberg über das Haus- und Fassadenprogramm an der Modernisierung Ihres Wohn- und/oder Geschäftshauses.

Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie hier.

Die Gestaltung von Fassaden und Dachflächen, insbesondere:

  • die Freilegung und Sanierung von Fachwerkfassaden,
  • die fachgerechte Instandsetzung sonstiger Gebäudefassaden,
  • der Einbau von Holzfenstern,
  • der Einbau von Holztüren und –toren
  • die Dacheindeckung mit roten Tonziegeln
  • sowie die Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen

Die Förderung mehrerer Teilmaßnahmen ist möglich.
Neben Baukosten sind Ausgaben für vorbereitende Maßnahmen wie fachliche Planungen,  Beratung und Betreuung ebenfalls anteilig förderfähig.

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Je nach Teilmaßnahme gelten verschiedene Förderhöchstsummen. Weitere Informationen
können Sie der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für stadtbildpflegerische Maßnahmen entnehmen. Diese stellen Ihnen die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg gerne zur Verfügung.

  • Eigentümer
  • Erbbauberechtigte
  • Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung

Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten geben, etwa über die kfW oder die NRW.Bank, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.

Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.

Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.

Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt Horn-Bad Meinberg beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.

Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet können die Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer absetzen. Bei der erhöhten steuerlichen Begünstigung können die Kosten bereits innerhalb von 12 Jahren vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen.

Damit Sie die steuerliche Begünstigung beim Finanzamt anerkannt bekommen, benötigen Sie eine Bescheinigung der Stadt Horn-Bad Meinberg über die umgesetzten Maßnahmen. Die Grundlage für eine solche Bescheinigung bildet eine Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt.

Die Prüfung und eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema Steuern und steuerliche Vergünstigungen sollten Sie mit einem Steuerberater klären.

Die Modernisierungsvereinbarung muss von Beginn der Maßnahmen mit der Stadt abgeschlossen werden.

Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag zu beantragen.

Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg wenden, selbstverständlich kostenlos.

Unser historischer Stadtkern soll schöner werden!! Helfen Sie mit!!

Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Sie finden dem historischen Stadtkern Horns fehlt etwas? Bringen Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Begrünung, Möblierung oder was Ihnen sonst noch einfällt ein. Finanziert werden könnte Ihre Idee für Horn über den Verfügungsfonds.

Der Verfügungsfonds setzt sich zu 75 % aus öffentlichen und zu 25 % aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und die Stadt Horn-Bad Meinberg zahlen für jeden Euro, der aus privaten Mitteln in den Verfügungsfonds eingezahlt wird, einen weiteren Euro in den Fonds. Zur Aktivierung der öffentlichen Förderung sind demnach private Mittel notwendig.

Gefördert werden:

  • Investive Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur
  • Investive Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes
  • Investive Maßnahmen zur Imagebildung
  • Investive Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels

sowie

  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  • Maßnahmen/Aktionen/Workshops zur Aufwertung des Historischen Stadtkerns Horn
  • Mitmachaktionen/Festivitäten im Historischen Stadtkern Horn
  • Sonstige geeignete Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung des Historischen Stadtkerns Horn und Aktivierung der verschiedenen Stadtkernakteure

soweit sie Teil investiver Maßnahmen sind.

Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Es werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten gefördert.

Anträge können schriftlich an die Stadt Horn-Bad Meinberg gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa über Angebotsabfragen, beizufügen. Die DSK und die Stadt Horn-Bad Meinberg helfen Ihnen gerne weiter.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschließt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Es gibt eine sogenannte Bagatellgrenze, die bei 200 € liegt. Dies bedeutet, dass ein Projekte oder eine Aktion mindestens Kosten in Höhe von 400 € verursachen muss, um von der Förderung profitieren zu können. Zum anderen ist die Förderung auf 10.000 €, also auf 20.000 € Kosten pro Projekt/ Aktion, begrenzt.

Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Verfügungsfonds entschließen, können Sie diese als Spende steuerlich geltend machen.

Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden.

 Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Stadt Horn-Bad Meinberg ausgestellt.

Die Stadt Horn-Bad Meinberg stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.

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Ansprechpartner

Stadt Horn-Bad Meinberg
Lena Palazio
Marktplatz 4, 32805 Horn-Bad Meinberg
Tel.:  05234 201 277
E-Mail: l.palazio@horn-badmeinberg.de

DSK Stadtentwicklung
Mario Pohle
Mittelstraße 55, 33602 Bielefeld
Tel.: 0521 584864 24
E-Mail: mario.pohle@dsk-gmbh.de

ARGE Dorfentwicklung 
Marco Matthias
Bad Meinberger Str. 1, 32760  Detmold
Tel.: 05231 4536526
E-Mail: mm@dorf-konzepte.de

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