HISTORISCHER STADTKERN

HORN

HISTORISCHER STADTKERN

HORN

HISTORISCHER STADTKERN HORN

Sanierungsvorhaben für den historischen Stadtkern Horn

Als sich die einmalige Chance bot, den Kotzenbergischen Hof zu erwerben, hat die Stadt 2017 ein hierauf ausgerichtetes, integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufgestellt, das nun aktualisiert und erneuert werden soll, um der weiteren Verschärfung von städtebaulichen Problemlagen zu begegnen.

Trotz verschiedener Fördermaßnahmen haben sich die Zustände insbesondere im Bereich des privaten Gebäudebestandes nämlich weiter verschlechtert. Daher wird für den Zeitraum der nächsten Jahre ein aktualisiertes ISEK für den hist. Stadtkern aufgestellt, das hierauf einen Schwerpunkt legen wird.

Einwohner:innen
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in privaten Gebäudebestand
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Denkmäler
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AUS DEM PROJEKT

Neuaufstellung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)

Im Rahmen der Stadtkernentwicklung gilt es einerseits, Konzepte zu entwickeln, mit denen tragfähige gewerbliche und gastronomische Nutzungen etabliert und Leerstände beseitigt werden können. Andererseits werden Lösungen und Ansätze erarbeitet, mit denen die sanierungsbedürftige Gebäudesubstanz baulich und energetisch ertüchtigt sowie Angebote für barrierefreies und familienfreundliches Wohnen geschaffen, aber auch die damit einhergehenden sozialen Probleme gelöst werden können. Ebenso sollen Straßen- und Platzräume gestalterisch aufgewertet und die Neugestaltung des Grünraums Wallanlagen fortgesetzt werden.

Beschlussfassung Integriertes Handlungskonzept (IHK)
Aufnahme Städtebauförder-programm
Beschlussfassung Sanierungssatzung
Beschlussfassung 1. Fortschreibung IHK
Ankauf Kotzenbergscher Hof
Start Beteiligungsprozess ISEK Neuaufstellung
Letzter Förderantrag auf Basis des IHK eingereicht
Modellstudie „Wohnen im Historischen Stadtkern Horn"
Baubeginn Rohbauarbeiten Kotzenbergscher Hof
November 2016
Mai 2017
August 2017
September 2017
Oktober 2017
März 2021
September 2022
Dezember 2022
November 2023

Private
Fördermöglichkeiten

Der Bund und das Land NRW unterstützen die Stadt Horn-Bad Meinberg, bei der Stärkung und damit Verbesserung der Zukunftsfähigkeit des historischen Stadtkern Horns, mit Fördermitteln.

Für private Immobilieneigentümer:innen und Akteure im Stadtkern bestehen zahlreiche Fördermöglichkeiten, sofern das Vorhaben im Sanierungsgebiet umgesetzt wird.

Immobilieneigentümer:innen können insbesondere Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude durch die öffentliche Hand bezuschussen lassen. Außerdem können Investitionen in die Gebäude erhöht steuerlich abgesetzt werden. 

Des Weiteren wird auch das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Initiativen und Institutionen zur Stärkung der Innenstadt durch den Verfügungsfonds gefördert.

Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten im Sanierungsgebiet. Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner:innen der Stadt Horn-Bad Meinberg sowie unser Dienstleister DSK gerne zur Verfügung.

Gestalten Sie mit!

Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Entwicklung des historischen Stadtkerns. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt Horn-Bad Meinberg über das Haus- und Fassadenprogramm an der Modernisierung Ihres Wohn- und/oder Geschäftshauses.

Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie hier.

Die Gestaltung von Fassaden und Dachflächen, insbesondere:

  • die Freilegung und Sanierung von Fachwerkfassaden,
  • die fachgerechte Instandsetzung sonstiger Gebäudefassaden,
  • der Einbau von Holzfenstern,
  • der Einbau von Holztüren und –toren
  • die Dacheindeckung mit roten Tonziegeln
  • sowie die Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen

Die Förderung mehrerer Teilmaßnahmen ist möglich.
Neben Baukosten sind Ausgaben für vorbereitende Maßnahmen wie fachliche Planungen,  Beratung und Betreuung ebenfalls anteilig förderfähig.

→ Richtlinie

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Je nach Teilmaßnahme gelten verschiedene Förderhöchstsummen. Weitere Informationen
können Sie der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für stadtbildpflegerische Maßnahmen entnehmen. Diese stellen Ihnen die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg gerne zur Verfügung.

  • Eigentümer:innen
  • Erbbauberechtigte
  • Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung

Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten geben, etwa über die kfW oder die NRW.Bank, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.

Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.

Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt Horn-Bad Meinberg beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.

→ Checkliste

→ Antragsformular

Eigentümer:innen von Immobilien im Sanierungsgebiet können die Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer absetzen. Bei der erhöhten steuerlichen Begünstigung können die Kosten bereits innerhalb von 12 Jahren vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen.

Damit Sie die steuerliche Begünstigung beim Finanzamt anerkannt bekommen, benötigen Sie eine Bescheinigung der Stadt Horn-Bad Meinberg über die umgesetzten Maßnahmen. Die Grundlage für eine solche Bescheinigung bildet eine Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt.

Die Prüfung und eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema Steuern und steuerliche Vergünstigungen sollten Sie mit einem Steuerberater klären.

Die Modernisierungsvereinbarung muss von Beginn der Maßnahmen mit der Stadt abgeschlossen werden.

Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag zu beantragen.

Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg wenden, selbstverständlich kostenlos.

Neben der Förderung von Gebäudeaußenelementen über das Haus-und Hofflächenprogramm kann auch die durchgreifenden Sanierung einer denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Immobilie mit Hilfe der Städtebauförderung erfolgen.

Ziel einer solchen Fördermaßnahme ist die Sicherung, Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und sonstigen Anlagen durch die Umsetzung eines Maßnahmenbündels. Die Instandsetzungsmaßnahmen dienen der Behebung von baulichen Missständen

Maßnahmen zur durchgreifenden Sanierung einer denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Immobilie (innen und außen) z.B.:

  • Erneuerung Fassade und Dach
  • Aufwertung Hofflächen
  • Anpassung von Grundrissen
  • Erneuerung von Elektroinstallationen
  • Erneuerung sanitären Einrichtungen
  • Herstellung Barrierefreiheit

 

Ziel einer Fördermaßnahme ist die Sicherung, Modernisierung und Instandsetzung von stadtbildprägenden Gebäuden durch die Umsetzung eines Maßnahmenbündels. Im Zuge der Modernisierung erfolgt eine Verbesserung des Gebrauchswertes.

Die Instandsetzungsmaßnahmen dienen zur Behebung von baulichen Missständen. Reine Instandhaltungsmaßnahmen werden nicht gefördert.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Die aus der Gebäudenutzung zu erwartenden Einnahmen sowie die Finanzierung werden bei der Ermittlung der Förderhöhe berücksichtigt. Förderanträge können Sie jährlich über die Stadt bei der Bezirksregierung stellen.

  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung.
  • Die Maßnahme muss innerhalb des Sanierungsgebietes „Stadtkern Horn“ liegen.
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung.
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen werden.
  • Alle Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen.
  • Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und dem:der Antragsteller:in.
  • Die Durchführungsfrist wird nach Absprache zwischen dem:der Eigentümer:in und der Stadt vertraglich festgehalten.

Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg wenden, selbstverständlich kostenlos.

Unser historischer Stadtkern soll schöner werden!! Helfen Sie mit!!

Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Sie finden dem historischen Stadtkern Horns fehlt etwas? Bringen Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Begrünung, Möblierung oder was Ihnen sonst noch einfällt ein. Finanziert werden könnte Ihre Idee für Horn über den Verfügungsfonds.

Der Verfügungsfonds setzt sich zu 75 % aus öffentlichen und zu 25 % aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und die Stadt Horn-Bad Meinberg zahlen für jeden Euro, der aus privaten Mitteln in den Verfügungsfonds eingezahlt wird, einen weiteren Euro in den Fonds. Zur Aktivierung der öffentlichen Förderung sind demnach private Mittel notwendig.

→ Richtlinie

Gefördert werden:

  • Investive Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur
  • Investive Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes
  • Investive Maßnahmen zur Imagebildung
  • Investive Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels

sowie

  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  • Maßnahmen/Aktionen/Workshops zur Aufwertung des Historischen Stadtkerns Horn
  • Mitmachaktionen/Festivitäten im Historischen Stadtkern Horn
  • Sonstige geeignete Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung des Historischen Stadtkerns Horn und Aktivierung der verschiedenen Stadtkernakteure

soweit sie Teil investiver Maßnahmen sind.

Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Es werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten gefördert.

Anträge können schriftlich an die Stadt Horn-Bad Meinberg gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa über Angebotsabfragen, beizufügen. Die DSK und die Stadt Horn-Bad Meinberg helfen Ihnen gerne weiter.

→ Antragsformular

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschließt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Es gibt eine sogenannte Bagatellgrenze, die bei 200 € liegt. Dies bedeutet, dass ein Projekte oder eine Aktion mindestens Kosten in Höhe von 400 € verursachen muss, um von der Förderung profitieren zu können. Zum anderen ist die Förderung auf 10.000 €, also auf 20.000 € Kosten pro Projekt/ Aktion, begrenzt.

Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Verfügungsfonds entschließen, können Sie diese als Spende steuerlich geltend machen.

Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden.

Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Stadt Horn-Bad Meinberg ausgestellt.

Die Stadt Horn-Bad Meinberg stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.

Sie können sich mit allen Fragen rund um den Verfügungsfonds, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Horn-Bad Meinberg wenden, selbstverständlich kostenlos.

Bereits umgesetzte Projekte im Stadtkern

Das Sofortprogramm Innenstadt unterstützt Eigentümer:innen von leerstehenden Ladenlokalen im Konzentrationsbereich dabei neue Mieter:innen für Ihre Immobilien zu finden.

Außerdem können Eigentümer:innen aus dem historischen Stadtkern Horn sowie künftige Mieter:innen können von den neuen Fördergeldern profitieren. Mit Hilfe der Fördergelder können die Mietkosten einer Neuvermietung für zwei Jahre bezuschusst werden, um so die Wiederbelebung des Ladenlokals zu ermöglichen. Dabei tritt die Stadt Horn-Bad Meinberg als Zwischenmieterin auf. Denkbar sind sämtliche Nutzungen, welche zur Belebung und Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt beitragen.

In diesem Zusammenhang sind sowohl klassische Einzelhandelskonzept förderfähig, als auch innovative Konzepte wie etwa PopUp-Stores oder Ausstellungen.

Des Weiteren sieht das Förderprogramm finanzielle Unterstützung für den Umbau von Ladenlokalen vor. Mit einer Pauschale von insgesamt möglichen 7.500 € können Eigentümer:innen Ihre leerstehenden Ladenlokale umbauen und für die Weitervermietung attraktiver gestalten. Zudem ist auch die Vergrößerung von Ladenlokalen insbesondere für die Ansiedlung von großflächigen Einrichtungen des Lebensmitteleinzelhandels förderfähig.

Herrichten von Ladenlokalen

  • Umbaupauschale 1 „Eingang und Fassade“
    u. a. Außenwandbekleidung, Außentüren und -fenster oder barrierefreie Zugänge – im Einzelnen förderfähig sind Ausgaben in den Gewerken der Kostengruppen 330, 390 nach DIN 276
  • Umbaupauschale 2 „Gebäudetechnik“
    u. a. Sanitär- und Heizungstechnik oder Elektroinstallation – im Einzelnen förderfähig sind Ausgaben in den Gewerken der Kostengruppen 410, 420, 430, 440, 450, 471 und 473, 490 nach DIN 276
  • Umbaupauschale 3 „Innenausstattung“
    u. a. Fußbodenbeläge oder Oberflächengestaltung von Wänden und Decken – im Einzelnen förderfähig sind Ausgaben in den Gewerken der Kostengruppen 324 und 325, 340, 350, 370, 390 nach DIN 276

Jede Umbaupauschalen ist in Höhe von 2.500 Euro pro Gewerk und Lokal; max. 7.500 Euro pro Ladenlokal förderfähig.

  • Das Objekt liegt im Konzentrationsbereich
  • Das Förderangebot richtet sich vordringlich an Betreiberinnen und Betreiber mit einem oder einzelnen Standorten, die am Markt noch nicht etabliert sind.
  • Grundlage für eine Förderung von Umbaukosten ist der Abschluss eines neuen Mietvertrags
  • Für die Ansiedlung innovativer Einzelnutzungen
  • Vorlage von Rechnungen von Fachunternehmen und Materialkosten (bei Eigenleichtungen) in mindestens doppelter Höhe (mindestens 5.000 €) pro Gewerk
  • Jederzeit, sofern Fördermittel zur Verfügung stehen. Das Programm läuft bis zum 31.12.2023.
  • Beantragung der Fördermittel bei der Stadt
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung

Vergrößerung von Ladenlokalen

Bauliche Maßnahmen an den betreffenden Ladenlokalen in den einschlägigen Gewerken (Rohbauarbeiten, Durch- und Abbrüche, Sanitär- und Heizungstechnik, Elektroinstallation, Türen-/Fensterbau, Bodenlegerarbeiten, Malerarbeiten, Trockenbau, Fassadenarbeiten) inklusive der für die Maßnahme entstehenden Planungsleistungen – insbesondere Kostengruppen 300 und 400 sowie 700 nach DIN 276.

Max. 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch max. 200 €/m² neuer Verkaufsfläche und insgesamt max. 200.000 € Förderung

  • Das Objekt liegt im Konzentrationsbereich
  • Das Förderangebot richtet sich vordringlich an Betreiberinnen und Betreiber mit einem oder einzelnen Standorten, die am Markt noch nicht etabliert sind.
  • Grundlage für eine Förderung von Umbaukosten ist der Abschluss eines neuen Mietvertrags
  • Ansiedlung von großflächien Einrichtungen des täglichen Bedarfs, insb. Lebensmitteleinzelhandel
  • Jederzeit, sofern Fördermittel zur Verfügung stehen. Das Programm läuft bis zum 31.12.2023.
  • Beantragung der Fördermittel bei der Stadt
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung

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Stadt Horn-Bad Meinberg
Christoph Grollemann

+49 5234 201-277
c.grollemann@horn-badmeinberg.de

DSK Stadtentwicklung
Olaf Kordwittenborg

+49 521 584 864-29
olaf.kordwittenborg@dsk-gmbh.de